Finanzielles: Der „Aktions-Fonds“

Jeder „Parlamentarier“ entrichtet für das Abstimmungs-Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag. Diese Mitgliedsbeiträge werden abzüglich der Transaktionsspesen auf einem gesonderten Konto buchhalterisch gesammelt und stellen den sogenannten „Aktions-Fonds“ dar.  

Der „Aktions-Fonds“ dient dazu, die beschlossenen Aktionen umzusetzen und zu finanzieren. Davon werden beispielhaft bezahlt: Kosten für Medienarbeit wie etwa Raummiete, Getränke für Journalisten udgl. etwa im Rahmen einer Pressekonferenz (Getränke, Kopierkosten), Gebühren für Aussendungen im APA-Agenturnetz, Kosten für Gutachten, im Falle von Muster- oder Sammel-Klags-Aktionen Verfahrenskosten (Gericht, Anwälte, Gutachten etc.), unerlässlicher IT-Aufwand in geringem Umfang.  

Verein oder Vereinsvorstände sowie Hilfspersonen erhalten keine Vergütungen für Ihren Zeitaufwand, es sei denn, dass die Tätigkeit für das Parlament zu einem zukünftigen Zeitpunkt einmal derart große Ausmaße annehmen sollte, dass eine Tätigkeit im Ausmaß von 30 Wochenstunden oder mehr für das „Parlament“ unerlässlich ist, um das weitere Funktionieren zu gewährleisten und dies den Aktions-Fonds nicht zu stark belastet. Sollte einmal eine zu bezahlende Arbeitsleistung unumgänglich werden, wird rechtzeitig darüber und über die Höhe der Vergütung informiert.