Funktion und Abstimmung im „Zivilgesellschafts-Parlament“

  1. Überblick 

 

Grundsätzlich wird die Arbeit des „Zivilgesellschafts-Parlaments“ in quartalsweise Perioden geteilt:

  • Vorschlagsphase: Zwei Monate lang hat jede/r „Parlamentarier/in“ Zeit, Vorschläge öffentlich oder nur für Mitglieder des „Zivilgesellschafts-Parlaments“ zu posten. Vorschläge an den Vereinsvorstand können nur im „Plenum“ gepostet werden, damit sie einer Abstimmung und späteren Bearbeitung durch den Vereinsvorstand unterzogen werden.
    In dieser Zeit können die Vorschläge an den Vereinsvorstand entweder in der „Zivilgesellschafts-Parlament“ an sich (strenge Wohlverhaltensregeln) oder in der „Parlaments-Kantine“ (etwas lockerere Diskussions-Atmosphäre, jedoch sind auch hier Untergriffigkeiten uä. verboten) diskutiert werden. 

  • Abstimmungsphase: Jede/r „Parlamentarier/in“ hat nach diesen zwei Monaten zwei Wochen Zeit, alle Vorschläge genau zu studieren und Zustimmungserklärungen abzugeben. Es können in dieser Zeit keine neuen Vorschläge gepostet werden. 

  • Entscheidungsphase: Nach diesen zwei Wochen MUSS der Vereinsvorstand die zehn Vorschläge mit den meisten Zustimmungserklärungen einer Prüfung unterziehen, ob die Vorschläge realisiert werden können oder nicht. Wenn Vorschläge umgesetzt werden oder an der Umsetzung gearbeitet wird, muss der Vereinsvorstand keine weiteren Begründungen abgeben, kann dies aber tun. Werden hingegen Vorschläge abgelehnt, muss der Vereinsvorstand begründen, warum die Umsetzung nicht möglich ist. Der Vereinsvorstand KANN andere Vorschläge aufgreifen, sofern diese zwar nicht unter den zehn Vorschlägen mit den meisten Zustimmungserklärungen sind, aber praktisch eine größere Erfolgsaussicht haben. Dies ist dann auch kurz zu begründen. Es können in dieser Zeit keine neuen Vorschläge gepostet werden.

  • Die Information, welche Vorschläge wie viele Zustimmungserklärungen endgültig erhalten haben, wie der Vereinsvorstand entschieden hat udgl. erfolgt im Menüpunkt „Organisatorisches“ auf der Seite des „Zivilgesellschafts-Parlaments“ rechtzeitig in den letzten zwei Wochen jedes „Zivilgesellschafts-Parlament“-Jahresquartals.

 

Bitte beachten Sie weiters: 

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  • Der Menüpunkt „Organisatorisches“, freiwillige Infos zu „Parlamentarier/innen“ und nicht öffentlich gekennzeichnete Vorschläge sind NUR Mitgliedern des „Zivilgesellschafts-Parlaments zugänglich und nicht von außen im Internet einsehbar.   

  • Die weitere laufende Information zur Umsetzung der Vorschläge erfolgt im Menüpunkt „organisatorisches“ und ggf. auch auf der Vereins-Stammseite im Internet.

  • Es gelten die Forums-Regeln des „Zivilgesellschafts-Parlaments: Abschätzige Sprache, Hetze oder unsachliche Verunglimpfungen werden nicht toleriert. Diesfalls werden, nach Meldung der Postings, diese gemessen an der Forums-Policy gelöscht (oder bei unbegründeter Meldung weiter behalten). Die gelöschten Beiträge werden eine gewisse Zeit noch in der Rubrik „Organisatorisches“ in Evidenz gehalten, Postings mit gesetzlich unzulässigen Inhalten werden sofort gelöscht.  

  • Bitte beachten Sie, dass gut gemeinte, aber sehr realitätsferne Vorschläge oder Vorschläge, die im Grunde nur ein persönliches Ärgernis zum Inhalt haben und schon am ersten Blick ganz offensichtlich niemals Relevanz für eine breitere Masse haben können (Streitigkeiten mit Nachbarn, Arbeitgeber, Scheidungsverfahren, Ärger mit Behörden etc.) auch aus dem Forum entfernt werden.  Dies ist keine Unsensibilität einzelnen „Parlamentarier/innen“ gegenüber, die Zielsetzung ist aber, Probleme mit Relevanz für einen großen Personenkreis (zumindest mehr als 50) aufzugreifen.   

   

Weiterführend: Abstimmungsordnung