So verschaffen Sie Ihrem Vorschlag einem höhere Aussicht auf erfolgreiche Umsetzung

Bitte beachten Sie beim Posten, dass Sie sich nicht in einem freien Forum befinden, sondern das „Zivilgesellschafts-Parlament“ eine Art Stabsstelle des Vereins COBIN claims ist, der sich der kollektiven Rechtsdurchsetzung in Österreich widmet. Sie sollten daher Ihre Vorschläge ein bisschen durch die „Brille des Vereins“ sehen, um die Aussichten zu erhöhen, dass Ihr Vorschlag realisiert werden kann. Es kann sich dabei auch um für manche Gegner sehr „unbequeme“ Themenkreise handeln, im Vordergrund steht aber dennoch die praktische Realisierbarkeit.  

Eine höhere Aussicht darauf, von anderen „Parlamentarier/innen“ Unterstützungserklärungen zu erhalten und danach auch vom Vereins-Vorstand zur Umsetzung aufgegriffen werden zu können, haben folgende Vorschläge: 

  • Grundsätzlich: Einfach und realitätsnahe. Es ist besser, wenn auf Ebene des „Parlaments“ kleine Übel des Alltags wirksam bekämpft werden können als dass man sich mit Vorschlägen wie Don Quichote im Kampf mit Windmühlen verliert. Beispiel: Es ist aus Sicht des Vereins sicher besser, etwa regional offenbar abgesprochene und weit überhöhte Dienstleistungen von bestimmten Unternehmen/Dienstleistern/öffentlichen eingesetzten „Handelnden“ einer gutachterlichen bzw. anwaltlichen Prüfung unterziehen zu lassen, etwa gegen stundenlange Wartezeiten bei Skilift-Kassen oder Kunden-unfreundliche Ticket-Verkaufsmodalitäten von Autobahnbetreibern vorzugehen als den „großen Skandal“, von dem bis jetzt noch niemand gehört hat, aufdecken zu wollen.  

  • Große Massenschadenfälle greift der Verein ohnehin von sich aus auf, hier freut man sich immer über die Unterstützung des Zivilgesellschafts-Parlaments“; vor allem, wenn dieses in diesen Fällen die Aufarbeitung bis hin zur Initiierung von nötigen Gutachten oder Muster-Fällen für Geschädigte mit unterstützt. 

  • Vorschläge, die ein konkretes Anliegen beinhalten und sich gegen einen konkreten, greifbaren Gegner richten und einen konkreten Vorschlag beinhalten, wie Abhilfe geschaffen werden kann. Beispiele: Firmen mit Knebel-Verträgen für Kunden, Lieferanten von Unternehmen mit offensichtlich kartellierten/abgesprochenen Preisen, grobes Auseinanderfallen von Preis und Leistung (Minder-Lieferungen, „Mogelpackungen, eklatantes Auseinanderfallen beworbener und erbrachter Leistung).  Abhilfe können hier ua. das "gelindere" Mittel der Medien-Arbeit oder Info-Kampagnen schaffen, manches wird wohl nur durch eine Muster- oder Sammel-Klage abzustellen sein. 

  • Vorschläge, die einen konkreten Anlassfall/Massen-Schadenfall als Hintergrund haben. Beispiel: Konkurs einer kleineren oder mittleren Investment-Firma, Schadenfälle mit vielen Betroffenen jeglicher Art, Massenschaden-Fälle regionaler Natur, bei denen regional viele Personen betroffen sind, österreichweit aber nicht bekannt werden.  

  • Übelstände von allgemeinem Interesse, die auf dem Weg des Diskurses etwa mit Medienarbeit oder rechtspolitischer Tätigkeit des Vereins bekämpft werden können und nicht unbedingt die Hinzuziehung von Anwälten erfordert. 

  • Bitte bedenken Sie weiters: Mit Öffentlichkeitsarbeit Missstände aufzugreifen kommt in Hinblick auf den Stand des „Aktions-Fonds“ wesentlich günstiger (bloß wenige Hundert Euro Aufwand wenn überhaupt), als die Hinzuziehung eines Anwalts etwa zur Initiierung von Muster-Verfahren (einige Tausend bzw. Zehntausend € Aufwand je nach Streitwert).  

Weniger geeignet für das „Zivilgesellschafts-Parlament“ sind folgende Vorschläge 

  • Streitigkeiten persönlicher Natur, die niemals eine breitere Masse betreffen. 

  • Vorhalte, Verdächtigungen, Beschwerden allgemeiner Natur, die keine mediale oder auch juristische Umsetzung gegen ein bestimmtes Gegenüber wegen einer bestimmten, nachweisbaren Handlung erlauben. 

  • Vorschläge, deren Umsetzung einen enorm hohen finanziellen Aufwand darstellen, realitätsfern, wenig konkret, abstrakter Natur oä. sind oder auf offensichtlich verdichtetem Rechtsempfinden basieren ("Querulantentum").

  • Wünsche allgemeiner Natur, zum Beispiel die Korruption in Österreich auszumerzen, bestimmte Personen aufgrund nebuloser Verdächtigungen anzuzeigen; weiters Sachverhalte, die ganz offensichtlich auf Verschwörungstheorien, wissenschaftlich nicht anerkannter Lehren, Esoterik oder gesetzlich nicht vertypten religiösen Rechts-Lehren basieren.

  • Explizit verboten sind alle ins Radikale gehenden oder verfassungsfeindliche Vorschläge sowie auf unhaltbaren wissenschaftlichen Theorien beruhende Vorschläge (zB. Corona-Leugnung/Verschwörungstheorien etc.) sowie Verstöße, die sich gegen den Verein COBIN claims oder seine Zielsetzungen richten.